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Allgemeine Geschäftsbedingungen Feuer und Dampf LARP

§1 Zustandekommen des Vertrages

 

1 Der Vertrag kommt mit der Bestätigung der Anmeldung durch den Veranstalter zu stande. Mit der Anmeldung ist der Teilnehmer verpflichtet, den Teilnehmerbeitrag zu bezahlen, sofern er sich nicht, innerhalb der unter §6.2 gergeltem Zeitraum sich schriftlich abmeldet, sofern der Teilnehmer verhindert ist.

 

§2 Regelwerk

 

1 Mit seiner Anmeldung annerkennt der Teilnehmer das Regelwerk des Veranstalters. Die Spielleitung ist berichtigt, auch nach zustandekommen eines Vertrages Regeln anzupassen.

Der Veranstalter behält sich vor, Spielercharaktere für ein Spiel als unpassend zu bezeichnen und die entsprechenden Teilnehmer zu bitten mit einem anderen Charakter teilzunehmen.

 

§3 Sicherheit

 

1 Der Veranstalter behält sich vor, die Ausrüstung des Teilnehmers zu prüfen und Gegenstände zum Spiel nicht zuzulassen. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss der Veranstaltung führen

 

2 Der Teilnehmer ist verpflichtet seine Ausrüstun auf Sicherheitsaspekte zu kontrollieren und muss Gegenstände welche nicht den Sicherheitsbestimmungen von Rollenspielen entsprechen aus dem Spiel nehmen.

 

3 Der Teilnehmer verpflichtet sich, über das normale Risiko von Live Rollenspiel hinausgehende Gefährdung für sich, andere Teilnehmer und Umgebung zu vermeiden.

 

4 Der Alkoholkonsum jedes Teilnehmers obliegt seiner eigenen Verantwortung. Wer gemäss Schweizerischen Strassengestz nicht mehr fahrfähig ist, darf an keinen Kämpfen mehr Teilnehmen. Bei Minderjährigen Teilnehmern gilt das Jugendschutzgesetz. Der Veranstalter behält sich vor, alkolisierte Spieler von Kämpfen zu verweisen.

 

5 Den Anweisungen des Veranstalters oder dessen Mitorganisatoren ist Folge zu Leisten

 

6 Teilnehmer welche gegen die Sicherheitsbestimmungen verstossen können ohne Anspruch auf Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages von der Veranstaltung verwiesen werden.

 

§4 Versicherung

 

1 Der Veranstalter haftet nur für Schäden welche auf eine vorsätzliche oder grobfahrlässige Pflichverletzung des Veranstalters oder dessen Vertreter beruhen

 

2 Die Versicherung ist Sache des Teilnehmers. Vom Teilnehmer allfällig verursachter Schaden ist von diesem vollständig zu tragen.

 

§5 Urheberrecht an Aufzeichnungen

 

1 Alle Rechte an Bild oder Video Aufnahmen welche vom Veranstalter gemacht werden obliegen vollständig diesem.

 

2 Der Veranstalter ist berechtigt die Veranstaltung oder Teile davon aufzuzeichnen und zu Zwecken der Eigenwerbung zu verwenden

 

3 Aufnahmen von Seiten der Teilnehmer sind zu dessen Privaten Zwecken zulässig.

 

4 Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen ist nur nach Einverständnis des Veranstalters zulässig

 

§6 Rücktritt, Nichtannahme der Anmeldung, Ausschuss von der Veranstaltung

 

1 Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Überträge von Teilnehmerplätzen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters.

 

2 Ein Rücktritt ist bis vier Wochen vor Veranstaltung möglich. Erfolgt die Abmeldung schriftlich 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn hat der Teilnehmer Anspruch auf eine Rückerstattung seinen Teilnehmerbeitrages. Nach diesem Zeitraum ist eine Abmeldung möglich, der Teilnehmerbeitrag kann aber nicht mehr Rückerstattet werden. Eine Übertragung des Spielerplatzes ist mit dem Veranstalter abzusprechen.

 

3 Bei nichterscheinen an der Veranstaltung ohne rechtzeitige Abmeldung, ist der Spielerbeitrag in jedem Fall trotzdem zu bezahlen.

 

§7 Teilnehmerbeitrag, Zahlungsfristen

 

1 Die Zahlung folgt in der Regel im Vorraus. Die Zahlung ist bis zu dem spätesten Zeitpunkt welcher in der Bestätigung angegeben wird, auf das Konto des Veranstalter zu überweisen.

 

2 Zahlungen in Bar direkt an der Veranstaltung sind gemäss schriftlicher Absprache möglich. Der Veranstalter behält sich vor, einen Zuschlag für die Bar Zahlung vor Ort gemäss schriftlicher Absprache zu berechnen.

 

3 Die Zahlung ist bis spätestens Beginn der Veranstaltung an den Veranstalter zu bezahlen. Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer welche den Betrag nicht bezahlen von der Veranstaltung zu verweisen.

 

§8 Datenschutz

 

1 Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass seine Daten von Beginn der Anmeldung in einer Datei geführt werden.

 

2 Die gespeicherten Daten zur Person des Teilnehmers können Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, Fax, Email sowie eine Fotografie umfassen. Diese Stammdaten werden auf unbegrenzte Zeit gespeichert. Darüberhinaus werden Daten zur jeweiligen Veranstaltung gespeichert (Charakterangaben etc.)

 

3 Freiwillig angegebene Daten zum Gesundheitszustand des Teilnehmers werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

 

4 Der Veranstalter verpflichtet sich zum Datenschutz der persönlichen Daten der Teilnehmer und behandelt diese vertraulich und gibt diese nicht an Dritte weiter. Die Daten dürfen zu Zwecken weiterer Veranstaltungen gebraucht werden.

 

§9 Veranstalter

 

1 Veranstalter der Feuer und Dampf LARPs ist die Einzelfirma "Erlebnisfahrten Cyril Anzelini" mit Sitz in Muttenz BL.

 

§10 Sonstiges

 

1 In Punkten welche diese AGB keine Regelungen treffen gilt schweizerisches Recht.

 

2 Der Veranstalter behält sich vor, die AGB ohne Ankündigung in einzelnen Punkten zu überarbeiten.

 

 

Stand 15.01.2018

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